In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus Schulleitung, Lehrern, Referendaren/Lehramtsanwärtern, Mitarbeitern des Landes, einem gewählten Mitarbeiter des Schulträgers und den Eltern. Die Zahl der Eltern richtet sich nach der Gesamtzahl der stimmberechtigten Lehrkräfte sowie Anwärter.
Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz gegeben ist, über
- das Schulprogramm
- die Schulordnung
- die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen und Ausschüsse,
- den Vorschlag der Schule nach §44 Abs.3 sowie
- Grundsätze für
a)Leistungsbewertungen und Beurteilungen und
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
Elternvertreterinnen im Schuljahr 2023/24:
Frau Edling, Frau Wolter, Frau Röske, Frau König, Frau Strüve, Frau Heim